Die Bauarbeiten für den Hadelner Kanal wurden mit der Errichtung der Hadelner
Kanalschleuse in Otterndorf 1852 begonnen. Die Kammerschleuse wurde in der Art eines
geschlossenen Deichsieles vom Unternehmer Rudolf Deike aus Rodenkirchen für
40.000 Reichsthaler erbaut. Der Sielverschluß für eine Durchfahrtsbreite von 6,13 m
erfolgt durch ein zweiflügeliges Fluttorpaar aus Bongossiholz. Als Ersatz für die damaligen
Stautore und Sturmfluttore wurde im Jahre 1985 als zweite Deichsicherheit einstählernes Hubschütz errichtet.
Unterhaltung und Betrieb des Schiffahrtsweges ELBE - WESER
durch den Niedersächsischen Landesbetrieb
für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
- Betriebsstelle S T A D E -
von Bauamtsrat Martin K O G G E , STADE
Der Schiffahrtsweg ELBE - WESER ist gemäß des Niedersächsischen Wassergesetzes ( NWG - Anlage zu §66 Absatz 1 Nr. 2 ) ein Gewässer Erster Ordnung. Eigentümer und damit zuständig für den Betrieb und die Unterhaltung ist das Land Niedersachsen. Die Aufgabe wird vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, Betriebsstelle Stade (früher Wasserwirtschaftsamt Stade, dann Staatliches Amt für Wasser und Abfall Stade) wahrgenommen.
Das Ziel dieser Aufgabe ist es, die Unversehrtheit von Landschaft, Flora und Fauna und der Bevölkerung im Einzugsgebiet des Schiffahrtsweges Elbe - Weser unter folgenden Prämissen zu gewährleisten:
1. Vorhaltung eines ausreichenden Gewässerprofils und ausreichender Wassertiefen einschließlich eines ordnungsgemäßen und gefahrlosen Schleusenbetriebes um einen reibungslosen Schiffsverkehr aufrechtzuerhalten.
2. Gewährleistung einer ausreichenden Vorflut für das
insgesamt landwirtschaftlich orientierte Marsch -,
M o o r - und Geestland im Einzugsgebiet des
Schiffahrtsweges E l b e - W e s e r mit zumeist
künstlicher Entwässerung unter Einschluss eines
ausreichenden Hochwasserschutzes durch sichere
Kanaldeiche.
3. Sicherstellung eines ausreichenden Naturschutzes
und einer entsprechenden Landschaftspflege bei Durchführung von Unterhaltungs-, Pflege- und Neubaumaßnahmen unter gezielter Rücksichtnahme auf die besonderen Verhältnisse auf Wasser-, Ufer- und Böschungsflächen unter Beachtung der gültigen Gesetze und Verordnungen.
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, Betriebsstelle Stade, betreibt zu diesem Zweck eine Strommeisterei welche sich mit ihrem Bauhof an der Schleuse Lintig bei Bederkesa befindet. Der Bauhof ist neben den üblichen Büro- und Sozialreinrichtungen mit folgenden Einrichtungen ausgestattet:
> S c h l o s s e r e i ( Schmiede )
> T i s c h l e r e i
> W e r k h a l l e für schwimmendes Gerät
> H o l z l a g e r
> W e r k d i e n s t w o h n u n g ( Schleusenaufseher )
> T a n k l a g e r
> diverse G a r a g e n für Fahrzeuge und Geräte
Daneben befindet sich auf dem Bauhof noch die landeseigene Sandsackreserve für die Deichverteidigung mit z. Zt. 340.000 Sandsäcken.
Zur Strommeisterei gehören zwei Unterhaltungskolonnen sowie die Schleusenaufseher an den Schleusen Otterndorf und Lintig. Das Personal setzt sich wie folgt zusammen:
1 S t r o m m e i s t e r
2 V o r a r b e i t e r
2 S c h l o s s e r
3 G e r ä t e f ü h r e r
3 S c h l e u s e n a u f s e h e r
6 W a s s e r b a u e r
1 A u s z u b i l d e n d e r
Für die Unterhaltungsarbeiten stehen neben den üblichen Kleingeräten auch Großgeräte wie Hydraulikbagger, Seilbagger, Lastkraftwagen, Schlepper und als Spezialger�t der Mehrzweck � Schwimmbagger Dwarslöper zur Verfügung.
Die fünf Bau- und Transportschuten werden von der Schlepp-Barkasse >Barbara< bewegt.
Die Hauptaufgabe der Strommeisterei Bederkesa ist die Unterhaltung des Schiffahrtsweges Elbe - Weser. Diese besteht allerdings nicht nur aus der 54,8 Kilometer langen Gew�sserstrecke ( Hadelner Kanal � A u e � Bederkesa-Geeste-Kanal - Geeste ) sondern es geh�ren au�erdem noch
60 Kilometer K a n a l d e i ch e
15 Stück K a n a l b r ü c k en
45 Kilometer K a n a l s e i t e n w e g e und
2 Stück K a n a l s c h l e u s e n dazu.
Es sei hier vermerkt, dass von der Strommeisterei Bederkesa nicht nur der Schiffahrtsweg Elbe - Weser unterhalten wird.
Zur Unterhaltungsaufgabe zählen auch der Altenbrucher Kanal, die Häfen und Aussentiefs Spieka / Neufeld, Dorum und Wremen an der Wurster Küste, das Gew�sser L u n e usw..
F�r die Unterhaltung des Schiffahrtsweges Elbe - Weser allein hat das damalige STAWA - STADE im Jahre 1994 rd. 1,0 Mio. DM an Sach- und Lohnkosten aufwenden m�ssen.
Die Frachtschiffahrt nimmt auf dem Schiffahrtsweg Elbe - Weser rapide ab. Wurden 1973 bei einer Stückzahl von 1.563 beladenen Schiffen noch fast 271.000 to transportiert, so reduzierte sich die Menge 1994 auf 44.600 to bei 187 beladenen Schiffen. Im Gegensatz dazu hält sich die Sportschiffahrt nach stetigem Anstieg seit 1977 auf dem hohen Niveau von 3.500 - 4.000 Sportbooten pro Jahr.
Durch seine Bestimmung als Schiffahrtsweg bleibt für die Möglichkeiten einer naturnahen Gestaltung der Kanalabschnitte nur wenig Raum. Trotzdem wurden zur Verbesserung des �kologischen Zustandes Maßnahmen ergriffen. - So wurde z.B. im Bereich des Fischotterprogramms gegenüber der Einmündung des Flögelner-Seeabflusses durch den Bau eines Leitdammes aus Buschfaschinen eine Stillwasserzone geschaffen, die nicht von Booten befahren werden kann.
Bei jeglichen Unterhaltungsarbeiten wird auf die Belange des Naturschutzes gezielt Rücksicht genommen. - In Kanalabschnitten ohne Deichstrecken wird auf das M�hen der Kanalb�schungen verzichtet. - In Kanalabschnitten mit Bedeichung werden vorhandene Röhrichtgürtel nicht gemäht.
Soweit in Kanalbereichen aus Deichsicherheitsgründen vertretbar ( z.B. im Bereich des Fischotterbiotopes ), wird der Deich nur alle zwei Jahre gemäht.
In Abstimmung mit der örtlichen Jägerschaft wurden und werden in die noch vorhandenen Uferbefestigungen aus Bongossiholzpfählen mit dahinterliegenden Kunststoffmatten ( Simonamatten ) sogenannte >Rehausstiege< hergestellt. - Die Rehausstiege bestehen aus zwischen zwei Pfahlreihen eingebauten Buschfaschinen, die es dem Wild und auch anderen Tieren erm�glichen, die ansonsten steilen Ufer zu �berwinden. - Für alle Maßnahmen werden überwiegend natürliche Baustoffe eingesetzt.
Nach dem Niedersächsischen Fischotterprogramm ist die Geeste ein potentielles Fischottergewässer und nach dem Niedersächsischen Fließgewässer-Schutzsystem ein Hauptgew�sser 2. Priorit�t. - Im Oberlauf der Geeste ist daher bereits ein Gewässerrandstreifen ausgebaut worden. - Es ist geplant, auch im Unterlauf der Geeste im Bereich des Schiffahrtsweges Elbe � Weser Randstreifen anzulegen. Die Randstreifen sollen die o.g. Programme unterstützen.
Insbesondere haben sie fogende Funktion:
1. Sie stellen einen natürlichen Puffer zwischen
landwirtschaftlicher Nutzfläche und dem Gewässer dar. Dadurch wird der direkte Eintrag von Düngemitteln und Pestiziden ins Gewässer verhindert und damit die Wasserqualität verbessert.
2. Der G e w ä s s e r randstreifen vernetzt die
verschiedenen Biotope an der Geeste und ihren
Nebengewässern miteinander und dient somit
den Tieren und Pflanzen als Verbreitungsweg.
3. Durch die Randstreifen wird am Gewässer eine
beruhigte Zone geschaffen. Dies kommt dem
sehr störanfälligen Fischotter auf seinen
Beute- und Wanderzügen zugute.
4. Durch naturnahe Bewirtschaftung wird das
Landschaftsbild erheblich verbessert.
Zusammenfassend kann man sagen, dass der Wert an Natur und Landschaft durch Randstreifen erhöht wird.
Nachdem nun bei den Otterndorfer Medem-Schleusenanlagen die Medem-Schiffahrtsschleuse 1993/94 erneuert wurde und auch die Medem-Schöpfwerks-Schleuse 1995/96 durch einen Neubau ersetzt wurde, stünde als nächstes wegen Ablauf der regulären Nutzungsdauer der Neubau der Hadelner-Kanal-Schleuse in Otterndorf an. Ein entsprechender Bauentwurf wird zurzeit aufgestellt. Wann sich dieser Plan aber umsetzen läßt, hängt im Wesentlichen von der Bereitstellung entsprechender Baumittel ab und ist zurzeit noch ungewiss.
Mit dem vierten Abschnitt endet dieser Bericht.
! ! Am 1. Oktober 2010 : > 140 Jahre Familie Kahlsdorf an der Kanalschleuse in Otterndorf < ! !
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